Geschäftsführer ambulanter Pflegediensten verantworten die Organisation und Wirtschaftlichkeit der professionellen häuslichen Pflege. Sie managen Sozialstationen und private Einrichtungen, haben die maßgeblichen Kennzahlen im Blick und sorgen für das Funktionieren des gesamten Unternehmens. Außerdem sind Geschäftsführer der ambulanten Pflege für das Personal und die Personalsteuerung zuständig.
Das Qualitätsmanagementsystem liegt in den Händen des Geschäftsführers eines ambulanten Pflegedienstes. Er ist sowohl für die Sicherstellung als auch für die Weiterentwicklung zuständig.
Als kommunikative Persönlichkeit vertritt der Geschäftsführer den ambulanten Pflegedienst gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Kostenträgern sowie Aufsichtsbehörden.
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