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Leitung Tagenspflege

Die Leitung der Tagespflege sorgt für die gesamte Organisation der Einrichtung. Dazu gehört sowohl die Personalsteuerung und Dienstplanung als auch die Sicherung der Zufriedenheit der Klienten. Die Kontrolle und Steuerung der Auslastung und Prozesse gehört für den Leiter/die Leiterin der Tagespflege zu den wichtigsten Aufgaben.
Die Leitung der Tagespflege ist verantwortlich für die Mitarbeiter in der teilstationären Pflegeeinrichtung, so dass die Betreuung für jeden Klienten mit hoher Qualität gewährleistet werden kann und die Mitarbeiter ebenfalls zufrieden sind.

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Examinierte Pflegefachkraft als Stv. Leitung, Pflegefachkraft, Betreuungskraft u. Hauswirtschaftskraft
Hanau
Aktualität: 30.05.2023

Anzeigeninhalt:

30.05.2023, Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittelhessen
Hanau
Examinierte Pflegefachkraft als Stv. Leitung, Pflegefachkraft, Betreuungskraft u. Hauswirtschaftskraft
Stellvertretende Leitung: Stellv. Leitung der Tagespflege unter Beachtung aller gesetzlichen, vertraglichen und internen Vorschriften und Standards und unter Beachtung wirtschaftlicher Prinzipien. Organisation des gesamten Dienstbetriebes unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse und der fachlichen Anforderungen der Tagespflegegäste, der eingebundenen Behörden, Vertragspartnern und Organisationen und der Mitarbeitenden in Vertretung der Leitung der Tagespflege. Gewährleistung und Durchführung einer geplanten, aktivierenden, fachgerechten, gästeorientierten Pflege und Betreuung unter Einhaltung der gültigen Standards und internen Festlegungen u.v.m. Pflegefachkraft: Planung, Durchführung und Dokumentation der Betreuung und Pflege der Tagespflegegäste unter Beachtung der gesetzlichen, vertraglichen und internen Vorschriften und Standards und unter Beachtung wirtschaftlicher Prinzipien u.v.m. Motivation, Betreuung und Begleitung der Gäste inner- und außerhalb der Tagespflegeeinrichtung, Zusammenarbeit mit Angehörigen u.v.m. Hauswirtschaftskraft: Speiseplanerstellung unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Gäste in Abstimmung mit der Leitung der Tagespflege. Auf- und Zubereitung der Mahlzeiten und ggf. gesonderte Mahlzeitenzubereitung. Wirtschaftliche Berechnung der Mahlzeiten im Rahmen eines vorgegebenen Budgets.
Pflegefachkraft als Stv. Leitung (m/w/d): Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger (m/w/d). Mehrjährige Berufserfahrung in der ambulanten oder stationären Pflege sowie Kenntnisse in der Personalführung und Betriebswirtschaft wünschenswert. Pflegefachkraft (m/w/d): Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger (m/w/d). Berufserfahrung in der ambulanten oder stationären Pflege. Betreuungskraft (m/w/d): Zertifizierung nach § 43b SGB XI und Erfahrung in Betreuung und Pflege wünschenswert. Hauswirtschaftskraft (m/w/d): Gesundheitliche Eignung nach den Vorschriften der Arbeitsmedizin. Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit sowie Loyalität.

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